Die allgemeinen Geschäftsbedingungen / Vertragsbedingungen, die bei der verbindlichen Buchung von Ihnen schriftlich oder per Mail anerkannt werden, regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen als Mieter der Ferienwohnung, dem Wohnungseigentümer (Vermieter) und dem Vermietungsbüro Bruns als Vermittler (in den nachstehenden Vertragsbedingungen immer kurz "Vermittler" genannt). Mit dem senden der persönlichen Daten für die Kurbeiträge werden die genannten Vertragsbedingungen akzeptiert.
Sollten Sie oder einer der Mitreisenden spezielle gesundheitliche Anforderungen haben oder in der Mobilität eingeschränkt sein, kontaktieren Sie uns bitte vor Ihrer Buchung. Somit können wir sicherstellen, dass diese Reise Ihren Anforderungen gerecht wird.
Einige Tage oder Wochen vor Ihrer Anreise erhalten Sie eine Rechnung und können sich Überlegen , ob Sie vor ab überweisen möchten oder bei der Anreise in bar bezahlen möchten. Eine Anzahlung wird nicht fällig.
Die Kurtaxe der Stadt Cuxhaven wird bei Anreise durch uns gesondert mit Ihnen abgerechnet.
Als Grundlage hierfür dienen die von Ihnen übermittelten Daten für die Kurkarten.
Diese Reservierungsanfrage ist vollkommen unverbindlich und führt zu keinerlei Kosten oder Verpflichtungen. Die Reservierungsanfrage zeigt nur das Interesse an einer Ferienwohnung und dient nur
der Kontaktaufnahme.
Erst nachdem wir mit Ihnen telefoniert oder weiteren Mailkontakt hatte und wir uns einig geworden sind senden wir Ihnen eine Buchungsbestätigung. Erst nach erhalt dieser Buchungsbestätigung
gelten die folgenden Bedingungen:
Die Reservierungsbedingungen sind anwendbar auf die meisten Ferienwohnungen und entsprechen der gültigen Rechtsprechung. In diesen Bedingungen finden Sie die Summen die Sie zahlen müssen / oder
rückerstattet werden, abhängig vom Annullierungsdatum
• Bei Annullierung mehr als 3 Monate vor Ankunftsdatum: 15% der Miete;
• Bei Annullierung innerhalb von drei bis zwei Monaten vor Ankunftsdatum: 50% der Miete
• Bei Annullierung innerhalb von 2 bis 1 Monat vor Ankunftsdatum: 75% der Miete
• Bei Annullierung innerhalb von 1 Monat vor Ankunftsdatum: 90% der Miete
• Bei Annullierung kurz vor Anreise: 100% der Miete
Wenn Sie eine Rücktrittskostenversicherung abgeschlossen haben und Sie die Reservierung rechtsgültig annullieren, können Sie die Versicherungsgesellschaft für die Kosten aufkommen lassen.
Die Stornierung soll in jedem Falle schriftlich erfolgen. Wir empfehlen in Ihrem Interesse den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung.
Die Nebenkosten für Wasser, Heizung und Strom sind im Mietpreis inbegriffen. Kurtaxen sind nicht im Mietpreis enthalten und werden zusätzlich abgerechnet. Endreinigungskosten sind im Mietpreis nicht einkalkuliert.
Die FEWO ist wieder ordnungsgemäß zurückzugeben (Müll ordentlich entsorgt bzw. getrennt und recycelt nach Grünem Punkt, Restmüll und Papier, Kühlschrank absolut leergeräumt, sämtliches Geschirr
sauber gespült und eingeräumt, etc.)! Sollte die Wohnung nicht ordnungsgemäß verlassen werden, so wird vom Vermieter eine angemessene, den Umständen entsprechende zusätzliche
Sonderreinigungsgebühr (mindestens jedoch € 50,00) nachverlangt.
Plastik/Kunststoff etc. und Blechdosen sind in den gekennzeichneten Müllbehältern zu entsorgen. Glas/Flaschen etc. sind in den nahegelegenen Recyceltonnen zu entsorgen (nur an Werktagen). Für
Zuwiderhandlungen bei der Bio- und Restmülltrennung etc. und sich einer daraus ergebenden möglichen Strafverfolgung durch die Behörden wird der Mieter in Regress genommen.
Eine nicht genehmigte Untervermietung anderer und zusätzlicher Übernachtungsgäste ist nicht erlaubt. Im Falle einer unerlaubten Mehrbelegung ist der Vermieter, unbeschadet unseres Rechts auf Kündigung des Vertrages, berechtigt, eine zusätzliche angemessene Vergütung für den Zeitraum der Mehrbelegung zu verlangen, die überzähligen Personen haben auf Verlangen des Vermieters unverzüglich das Objekt zu verlassen.
Die Ferienwohnanlage hat eine zentrale Schließanlage. Verlieren Sie oder eine Begleitperson einen Schlüssel, dann haben Sie die Kosten für einen Ersatzschlüssel zu tragen. Der Vermittler und der Ferienwohnungseigentümer sind berechtigt, die Kosten für ein zu dieser Schließanlage passendes neues Schloss einschließlich Schlüssel und Einbaukosten zu verlangen.
Weder der Vermittler noch der Eigentümer der Wohnung übernehmen eine Haftung
Festgestellte Schäden sind umgehend, spätestens aber bei Abreise dem Vermieter zu melden. Dem Mieter obliegt der Beweis, dass ein Schaden nicht während seiner Mietzeit entstanden ist und dass ihn oder die ihn begleitenden Personen kein Verschulden trifft. Die Abwicklung entstandener Schäden über eine evtl. vorhandene Haftpflichtversicherung ist allein Sache des Mieters und stellt ihn nicht frei von Regressansprüchen des Vermieters.
Zu vielen Ferienwohnungen bieten wir einen Strandkorb an. Der Strandkorb ist nicht Bestandteil des Mietvertrages.
Strandkörbe können nur für ein Jahr angemietet werden und im März jeden Jahres werden die Strandkörbe neu vermietet. Sollte eine erneute Anmietung des Jahresstrandkorbes, für den Eigentümer, nicht möglich sein stellt dies keinen Grund für eine Mietminderung da.
Das Vermietungsbüro Bruns ist aber in jedem Fall bemüht einen Strandkorb für eine Saison anzumieten.
Das Mitbringen von Haustieren ist nur nach vorheriger Absprache mit dem Vermittler zulässig und muss in der Buchungsbestätigung aufgeführt sein.
Der Mieter verpflichtet sich den Hund nicht unbeaufsichtigt bzw. alleine in der Ferienwohnung zu lassen.
Generell steht unseren Gästen in der Residenz Meeresbrandung die Sauna- und Schwimmbadnutzung, innerhalb der Öffnungszeiten, kostenlos zur Verfügung.
Ausgenommen sind Wartungszeiten und Reparaturzeiten.
Wartungsarbeiten finden planmäßig im November - Dezember für drei bis vier Wochen statt.
Der genaue Termin für die Wartungszeit wird bei der Eigentümerversammlung im März festgelegt.
Den Termin können Sie bei uns erfragen.
Schäden im Schwimmbad oder Schäden an der Filteranlagen könne zu unvorhersehbaren Schließungen führen. Der Hausmeister und die Hausverwaltung sind bemüht die Schäden schnellstmöglich abzustellen. Nach einer Störung muss das Wasser die Temperatur wieder erreichen und die Biologie der Filteranlage wieder anlaufen. Erst danach kann das Schwimmbad wieder zur Nutzung frei gegeben werden.
Verhindert höhere Gewalt (Umweltkatastrophen, Naturgewalt, behördliche Maßnahmen, Schäden am Gebäude durch Feuer, Wasser etc.), unvorhersehbare oder nicht abwendbare Ereignisse die Vermietung oder deren Fortdauer, so wird der Vermieter bei der Vermittlung eines anderen Objektes behilflich sein, eine Verpflichtung daraus entsteht jedoch nicht. In diesem Fall wird der bezahlte Betrag (Anzahlung etc.) oder der entsprechende Anteil rückvergütet unter Ausschluss weiterer Ansprüche.
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Cuxhaven.