ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN -AGB- DES VERMIETUNGSBÜRO BRUNS

Das Vermietungsbüro Bruns, nachstehend „Vermittler“ genannt, vermittelt ausgesuchte Appartements und Ferienwohnungen. Das Vermietungsbüro Bruns vermittelt und reserviert im Namen des jeweiligen Eigentümers bzw. des Gastes Ferienunterkünfte, schließt im Auftrag und auf Rechnung des Eigentümers für diesen die Beherbergungsverträge und wickelt diese entsprechend ab.

1. REISEANMELDUNG / BEHERBERGUNGSVERTRAG

Mit seiner Reiseanmeldung bietet der Gast dem Vermittler den Abschluss eines Beherbergungsvertrages verbindlich an. Der Beherbergungsvertrag gilt als abgeschlossen, sobald das Urlaubsobjekt in Form einer Reservierungs- oder Buchungsbestätigung schriftlich zugesagt wurde oder – falls eine schriftliche Zusage aus Zeitgründen nicht möglich war – auch mündlich oder telefonisch bereitgestellt worden ist.

2. BEREITSTELLUNG UND FREIGABE DES URLAUBSOBJEKTES

Reservierte Urlaubsobjekte stehen dem Gast am Anreisetag grundsätzlich ab 15.00 Uhr zur Verfügung, es können jedoch keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden, falls die Bereitstellung aufgrund unvorhersehbarer Umstände ausnahmsweise nicht um 15.00 Uhr erfolgen kann. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat der Vermittler das Recht, kurzfristige bestellte Objekte, für die ein Anzahlungsbetrag nicht eingegangen ist, nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben.
Am Abreisetag ist das Urlaubsobjekt durch den Gast bis spätestens 10.00 Uhr besenrein (vgl. 8) zur Verfügung zu stellen. Der Vermittler ist berechtigt, bei verspätetem Freizug bzw. bei Unterlassen der dem Gast obliegenden Handhabungen entsprechende Mehr- und Ausfallkosten zu berechnen.

3. ANZAHLUNG / BEZAHLUNG

Mit Vertragsabschluss (Zugang der Reservierungs-/Buchungsbestätigung) ist keine Anzahlung des Reisepreises fällig. Die Zahlung des Reisepreises erfolgt vor der Anreise per Überweisung oder bei Ankunft in bar. Bei kurzfristigen Reservierungen, d.h. weniger als 07 Tage vor Anreise, ist ohne vorherige Anzahlung der Gesamtpreis ggf. in bar zu zahlen.
Der Vermittler ist nur dann an die Reservierungs-/Buchungsbestätigung gebunden, wenn die Angaben für die Kurbeiträge / Gästebeiträge fristgemäß vor Anreise eingegangen ist. Ohne die Angaben der Daten besteht kein Anspruch auf Bezug des Objektes und die vertraglichen Leistungen.

4. REISERÜCKTRITTSKOSTENVERSICHERUNG

Im Miet-/Reisepreis ist keine Reiserücktrittskostenversicherung enthalten. Zur Minimierung etwaiger Kostenrisiken empfiehlt der Vermittler dem Gast dringend den Abschluss einer solchen Versicherung.

5. RÜCKTRITT VOM VERTRAG / STORNIERUNGSGEBÜHREN

Eine Vertragsauflösung ist jederzeit möglich, kann jedoch nur im gegenseitigen Einvernehmen erfolgen. Maßgeblich für die Einhaltung der Fristen ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung (Posteingangsstempel). Im Falle des Rücktrittes durch den Gast kann der Vermittler pauschalierte Rücktrittsgebühren verlangen, bei denen er ersparte Aufwendungen sowie die gewöhnlich mögliche anderweitige Belegung des Objektes berücksichtigt. Dabei gelten folgende Regelungen:
Bei einem Rücktritt bis zum 61. Tag vor Belegungsbeginn beträgt die Rücktrittsgebühr 50,- Euro,
Rücktritt vom 60. bis zum 35. Tag vor Belegungsbeginn 50 % des Gesamtpreises,
Rücktritt vom 34. Tag bis zum 15. Tag vor Belegungsbeginn 80 % des Gesamtpreises.
Rücktritt vom 14. Tag bis zum Tag vor Belegungsbeginn 90 % des Gesamtpreises.
Bei Nichtanreise bzw. Stornierung nach Reisebeginn wird die vollständige Rechnungssumme fällig bzw. kann nicht zurückerstattet werden.
Ansprüche und Rechte des Gastes aus den im Beherbergungsvertrag getroffenen Vereinbarungen dürfen nur mit Zustimmung des Vermittlers an Dritte übertragen werden. Stellt der Gast einen Ersatzteilnehmer, so erhebt der Vermittler für seine Aufwendungen eine Bearbeitungsgebühr von 50,- Euro. Gelingt es dem Vermittler, das Objekt im Vertragszeitraum anderweitig zu belegen, so beträgt seine Aufwandsentschädigung 70,- Euro.
Ist es dem Vermittler aus unvorhersehbaren Gründen nicht möglich, dem Gast das gebuchte Urlaubsobjekt in einem ordnungsgemäßen Zustand zur Verfügung zu stellen, wird er dem Gast im Rahmen seiner Möglichkeiten eine andere, gleichwertige Unterbringung oder aber eine Preisminderung anbieten. Ist kein alternatives Urlaubsobjekt verfügbar, bietet der Vermittler dem Gast einen Rücktritt vom Vertrag und die Rückerstattung der geleisteten Zahlungen an.

6. VERTRAGSWIDRIGES VERHALTEN / RÜCKTRITT DURCH DEN VERMITTLER

Der Vermittler kann im Rahmen des Hausrechtes den Vertrag nach Belegungsbeginn kündigen, wenn ein vertragswidriges Verhalten seitens des Gastes trotz Abmahnung (diese kann auch mündlich erfolgen) vorliegt, so dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt insbesondere im Fall einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Beschädigung des Objekts und des Inventars. Kündigt der Vermittler, so behält er den Anspruch auf den Gesamtpreis; dabei werden jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile angerechnet, die er aus einer möglichen anderweitigen Belegung des Objektes erlangt.

Ferner ist der Vermittler berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls* höhere Gewalt oder andere von dem Vermittler nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;* Wohneinheiten unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden, Fehlermitteilungen von Preisen oder Mindestaufenthalten oder des Zwecks, gebucht werden; (Irrtum ist in § 119 BGB)* ein Verstoß gegen oben Klausel 3.1 vorliegt.

7. NICHT IN ANSPRUCH GENOMMENE LEISTUNGEN

Nimmt der Gast vertragliche Leistungen – z.B. infolge verspäteter Anreise und/oder früherer Abreise wegen Krankheit oder aus anderen, nicht vom Vermittler zu vertretenden Gründen – nicht oder nicht vollständig in Anspruch, so besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung.

8. HAFTUNG UND PFLICHTEN

Das Urlaubsobjekt darf nur mit der im Vertrag angegebenen Personenzahl belegt werden. Abweichungen hiervon bedürfen einer vorherigen schriftlichen Vereinbarung mit dem Vermittler. Die angegebene maximale Personenzahl schließt auch Kinder ein. Im Falle einer Überbelegung ist der Vermittler berechtigt, eine zusätzliche angemessene Vergütung für den Zeitraum der Überbelegung zu verlangen und/oder die überzähligen Personen haben das Mietobjekt zu verlassen.
Das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen oder ähnlichem auf den Grundstücken ist nicht erlaubt. Der Gast verpflichtet sich zugleich für alle Mitreisenden, das Objekt pfleglich zu behandeln.
Der Gast haftet in vollem Umfang für verursachte Schäden in dem Mietobjekt oder an seinen sonstigen Einrichtungen und muss diese dem Vermittler unverzüglich, spätestens jedoch bei Abreise, anzeigen. Die Haftung des Vermittlers bzw. des Eigentümers wird auf Schäden beschränkt, die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden, es sei denn, es handelt sich um Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit. Für derartige Schäden ist die Haftung unbeschränkt.
Die Ferienwohnanlage hat eine zentrale Schließanlage. Verliert der Mieter oder eine Begleitperson einen Schlüssel, dann haben Sie die Kosten für einen Ersatzschlüssel zu tragen. Der Vermittler und der Ferienwohnungseigentümer sind berechtigt, die Kosten für ein zu dieser Schließanlage passendes neues Schloss einschließlich Schlüssel und Einbaukosten zu verlangen. Nach Rücksprache mit der Hausverwaltung kann es erforderlich sein eine neue Schließanlage zu beschaffen und einzubauen. Die Kosten hat in diesem Fall der Mieter zu tragen.
Weder der Vermittler noch der Eigentümer haften für denVerlust oder die Beschädigung durch den Gast eingebrachten Sachen einschließlich PKW. Die Einbringung des eigenen Eigentums in das Mietobjekt einschließlich der Einstellung des PKW auf dem Parkplatz/Unterstellplatz erfolgt auf eigene Gefahr.
Bei Auszug muss das Objekt mit allem Zubehör vom Gast gesäubert und besenrein zur Verfügung gestellt werden. Dazu zählen insbesondere auch die Entsorgung des Mülls und der Kaminasche sowie das Abwaschen des Geschirrs. Diesen Pflichten gelten unabhängig von der nachfolgenden Endreinigung durch den Vermittler oder dessen Beauftragten. Bei nicht oder nicht ordnungsgemäß durchgeführter Reinigung ist der Vermittler berechtigt, dem Gast nachträglich die Kosten für den entsprechenden Mehraufwand zu berechnen.
Bei Auszug muss das Objekt mit allem Zubehör wieder in den Urzustand, wie beim Einzug, hergestellt sein. Dem Gast ist es untersagt Möbel, wie z.B. Sitzgarnituren, Fernseher etc., umzustellen.
Der Gast ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen diese dem Vermittler anzuzeigen und alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten.
Ansprüche und Beanstandungen wegen nicht vertragsgemäß erhaltener Reiseleistungen sind unverzüglich, jedenfalls noch während des Aufenthaltes gegenüber dem Vermittler schriftlich anzuzeigen.
Ein Haustier darf nur nach vorheriger Anmeldung und schriftlicher Bestätigung des Vermittlers mitgebracht werden. Für jegliche durch die eingebrachten Haustiere verursachten Schäden haftet ausschließlich der einbringende Gast. Das Haustier darf nicht alleine bzw. unbeaufsichtigt in der Ferienwohnung verbleiben.
Festgestellte Schäden sind umgehend, spätestens aber bei Abreise dem Vermieter zu melden. Dem Mieter obliegt der Beweis, dass ein Schaden nicht während seiner Mietzeit entstanden ist und dass ihn oder die ihn begleitenden Personen kein Verschulden trifft. Die Abwicklung entstandener Schäden über eine evtl. vorhandene Haftpflichtversicherung ist allein Sache des Mieters und stellt ihn nicht frei von Regressansprüchen des Vermieters.

9. WEITERE OBLIEGENHEITEN DES GASTES, AUSSCHLUSSFRIST

Zur Wahrung seiner Ansprüche ist der Gast verpflichtet, auftretende Mängel an dem Mietobjekt dem Eigentümer über den Vermittler unverzüglich anzuzeigen. Etwaige Ansprüche entfallen nur dann nicht, wenn die dem Gast obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt.
Für den Fall des Auftretens eines erheblichen Mangels, für den der Eigentümer vertraglich einzustehen hat, wird der Gast dem Eigentümer über den Vermittler eine angemessene Frist zur Behebung stellen.
Der Gast ist verpflichtet, jedwede Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis innerhalb eines Monats ab vertraglich vorgesehenem Ende dem Vermittler gegenüber unter der nachfolgend bezeichneten Anschrift geltend zu machen. Für Leistungsstörungen von dritter Seite, die nicht im direkten Zusammenhang mit dem Urlaubsobjekt oder den vertraglichen Leistungen stehen, sowie für Schäden, die dem Gast oder seinen Mitreisenden durch unsachgemäße oder bestimmungswidrige Benutzung des Objektes oder seiner Einrichtungen entstehen, haften Vermittler und Eigentümer nicht, es sei denn, dass ihnen eine schuldhafte Verletzung von Aufklärungs-, Hinweis- oder Sorgfaltspflichten zur Last fällt. Die Haftung ist auf Schäden beschränkt, die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden sind, es sein denn, es handelt sich um Verletzungen von Leben, Körper, Gesundheit. Für derartige Schäden ist die Haftung unbeschränkt.

10. VERJÄHRUNG, SONSTIGES

Ansprüche des Gastes sowie seiner Mitreisenden dem Vermittler gegenüber – gleich aus welchem Rechtsgrund, jedoch mit Ausnahme von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung – verjähren nach 6 Monaten ab dem vertraglich vorgesehenen Belegungsende. Dies gilt insbesondere auch für Ansprüche aus der Verletzung vor- und nachvertraglicher Pflichten und der Nebenpflichten aus diesem Vertrag.
Eine Abtretung jedweder Ansprüche des Gastes im Zusammenhang mit dem Vertrag ist ausgeschlossen.
Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so tritt an deren Stelle die entsprechende gesetzliche Regelung und die Wirksamkeit des übrigen Vertrages bleibt unberührt.

11. KURTAXE BZW. GÄSTEBEITRAG

Die Kurtaxe bzw. der Gästebeitrag der Stadt Cuxhaven wird durch uns gesondert mit Ihnen abgerechnet. Für den Aufenthalt ist eine Kurtaxe bzw. Gästebeitrag lt. Satzung der Stadt Cuxhaven zu entrichten. Als Grundlage hierfür dienen die von Ihnen übermittelten Daten für die Kurkarten.
Die Betrag der der Kurtaxe bzw. des Gästebeitrag wird auf der Buchungsbestätigung aufgeführt. Die Höhe der Kurtaxe bzw. des Gästebeitrages wird vom Rat der Stadt Cuxhaven zum Jahresende eines jeden Jahres neu festgesetzt. Daher kann der tatsächlich zu entrichtende Kurbeitrag höher, aber auch niedriger, ausfallen.

12. STRANDKORB

Zu vielen Ferienwohnungen bieten wir einen Strandkorb an. Der Strandkorb ist nicht Bestandteil des Mietvertrages. Strandkörbe können nur für ein Jahr angemietet werden und im März jeden Jahres werden die Strandkörbe neu vermietet. Sollte eine erneute Anmietung des Jahresstrandkorbes, für den Eigentümer, nicht möglich sein stellt dies keinen Grund für eine Mietminderung da. Das Vermietungsbüro Bruns ist aber in jedem Fall, im Nahmen und Auftrag des Eigentümers, bemüht einen Strandkorb für eine Saison anzumieten.

13. NEBENKOSTEN – MÜLLTRENNUNG – ENDREINIGUNG

Die Nebenkosten für Wasser, Heizung und Strom sind im Mietpreis inbegriffen.
Endreinigungskosten sind im Mietpreis nicht einkalkuliert.
Die FEWO ist wieder ordnungsgemäß zurückzugeben (Müll ordentlich entsorgt bzw. getrennt und recycelt nach Grünem Punkt, Restmüll und Papier, Kühlschrank absolut leergeräumt, sämtliches Geschirr sauber gespült und eingeräumt, etc.)! Sollte die Wohnung nicht ordnungsgemäß verlassen werden, so wird vom Vermieter eine angemessene, den Umständen entsprechende zusätzliche Sonderreinigungbsgebühr (mindestens jedoch € 50,00) nachverlangt.

Plastik/Kunststoff, etc. und Blechdosen sind in den gekennzeichneten Müllbehältern zu entsorgen. Glas/Flaschen etc. sind in den nahegelegenen Recyclingtonnen zu entsorgen (nur an Werktagen). Für Zuwiderhandlungen bei der Bio- und Restmülltrennung etc. und sich einer daraus ergebenden möglichen Strafverfolgung durch die Behörden wird der Mieter in Regress genommen.

14. SAUNA UND SCHWIMMBADBENUTZUNG

Generell steht unseren Gästen in der Residenz Meeresbrandung die Sauna- und Schwimmbadnutzung, innerhalb der Öffnungszeiten, kostenlos zur Verfügung.
Ausgenommen sind Wartungszeiten und Reparaturzeiten. Wartungsarbeiten finden planmäßig im November – Dezember für drei bis vier Wochen statt. Der genaue Termin für die Wartungszeit wird bei der Eigentümerversammlung im März festgelegt. Den Termin können Sie bei uns erfragen.
Schäden im Schwimmbad oder Schäden an der Filteranlagen können zu unvorhersehbaren Schließungen führen. Der Hausmeister und die Hausverwaltung sind bemüht die Schäden schnellstmöglich abzustellen. Nach einer Störung muss das Wasser die Temperatur wieder erreichen und die Biologie der Filteranlage wieder anlaufen. Erst danach kann das Schwimmbad wieder zur Nutzung frei gegeben werden.
Eine Schließung des Schwimmbades oder der Sauna berechtigt nicht den Mietpreis zu mindern.

15. Salvatoresche Klausel

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.


16. GERICHTSSTAND

Als Gerichtsstand wird das Amtsgericht Cuxhaven vereinbart. Sondervereinbarungen bedürfen der Schriftform. Alle AGB’s älterer Herkunft und Datums verlieren mit Erscheinen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ihre Gültigkeit.

Stand: 01.01.2020